• Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltungsarbeiten, auf deren Basis ein eigenes Schutzkonzept für die Beschäftigten entwickelt wurde?
  • Verfügt das Instandhaltungspersonal über die erforderlichen Kompetenzen? Laut Betriebssicherheitsverordnung gilt: „Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.“
  • Erstellen Sie speziell für Instandhaltungstätigkeiten Arbeits- und Betriebsanweisungen und berücksichtigen Sie die Betriebsanleitung sowie die Vorgaben der Hersteller?
  • Werden die Beschäftigten, welche Instandhaltungsarbeiten durchführen, für diese Arbeiten gesondert unterwiesen, auch in der Benutzung erforderlicher PSA (persönliche Schutz-Ausrüstung) oder in Zusatzausrüstungen?
  • Ist sichergestellt, dass die Anlage problemlos zugänglich ist? Sind alle Vorkehrungen zur Abschaltung der Anlage durchgeführt und ist die Anlage gegen unbeabsichtigtes „Wieder- einschalten“ gesichert?
  • Stehen für Instandhaltungsarbeiten spezielle Mittel (z. B. Hubarbeitsbühnen oder PSA) gegen Absturz zur Verfügung?
  • Sind Handsteuergeräte und Zustimmschalter zur sicheren Funktionabschaltung und Bedienung innerhalb der Anlage vorhanden? Ist der Not-Aus-Taster bei Bedarf schnell zu erreichen?
  • Sind die Vorgehensweisen der Instandhaltung in einer Funktionsbeschreibung klar beschrieben?
  • Wird klar geregelt, dass vor Aufnahme der Tätigkeit alle organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden? Sind Maschinenbediener, Anlagenbetreiber und Kollegen an Nachbararbeitsplätzen informiert, Gefahrenbereiche abgesperrt und gekennzeichnet. Sind Personen in der Nähe, die im Notfall Erste Hilfe leisten können?
  • Liegen die nötigen Erlaubnisscheine oder andere Nachweise der Arbeitsberechtigung für Instandhaltungstätigkeiten vor?
  • Wurde eine Person benannt, welche die Anlage nach der Instandsetzung wieder in Betrieb nehmen darf? Wurde festgelegt, in welchen Schritten die Wiederinbetriebnahme zu erfolgen hat (u. A. Probelauf)?
  • Ist sichergestellt, dass alle Beteiligten informiert werden, wenn die Maschine oder Anlage wieder läuft?
  • Ist gewährleistet, dass die spezifische Qualifikation des Instandhaltungspersonals regelmäßig geprüft wurde?
  • Werden die Mitarbeiter regelmäßig geschult und existiert eine Schulungsmatrix für die Instandhaltungsmitarbeiter?

Mit der VDI 2890 haben Sie alle wichtigen Aspekte der Instandhaltung im Blick: die Anlagen- und Arbeitssicherheit, die Durchführung, die Wirtschaftlichkeit von Instandhaltungsmaßnahmen und deren termingerechte Erfüllung nach gesetzlichen Bestimmungen, Regeln und Richtlinien. Die Rechtslage orientiert sich z. T. an den Prozessabläufen der Produktion und formuliert Minimalanforderungen, aber auch Vorgehensweisen zur Abbildung komplexer Funktionalitäten wie:

  • Prüfungen und Maßnahmen gemäß EU-Recht, (Bundes- oder Landes-) Gesetzen, Rechtsverordnungen, Vorschriften, DIN-Regeln und Herstellerangaben usw.
  • Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen
  • Geplante oder präventive Instandsetzungsmaßnahmen mit Anlagenabstellungen
  • wiederkehrende Qualitätssicherungsmaßnahmen mit Instandhaltungsbeteiligung.

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