Mechanische Pressen werden zur spanlosen Formgebung von Werkstoffen und Gemengen mittels einer geradlinigen Werkzeugbewegung eingesetzt. DieFormgebung findet zwischen dem festen Pressengestell und dem beweglichen Pressenstössel durch eine Schliessbewegung der Werkzeuge statt.
1.Pressenprüfung -Wiederkehrende Prüfung von Pressen und ähnlichen Maschinen – Maschinenrichtlinie(98/37&2006/42EG) BetrSichV – DIN EN 692/693 – BGR 500 – VBG 7n5.1 & VBG 7n5.2 – ZH 1/281 ZH 1/457 ZH 1/387 ZH 1/508 ZH 1/607 TRBS 2111 – TRBS 1203 – CE Konformität –
Pressen gehören zu den „gefährlichen Maschinen“ ,ganz besondere Aufmerksamkeit gilt wenn die Werkstücke von Hand in den Pressenraum bzw. das Werkzeug eingelegt werden.Hierbei besteht eine enorme Gefahr sich zu verletzen.Deshalb ist es wichtig das immer sichergestellt ist das sich ein Hub nur durchführen lässt, wenn Personen und ihre Extremitäten ausserhalb des Gefahrenbereich sind.Bei vollautomatischen Pressen und Pressenstrassen sind Schutzzäune und Türen Teil des System, hier besteht die Gefahr durch eine Manipulation der Schutz/Sicherrungseinrichtungen.
Schutzeinrichtungen dürfen in keinem Fall -über,unter oder umgriffen werden – Zugang zum Gefahrenbereich darf ohne Abschaltung nicht möglich sein – Ein Hintertreten der Schutzeinrichtung darf nicht möglich sein – Für ein freies Sichtfeld rund um den Gefahrenbereich sorgen – Bei Störung/Fehler wird ein Hub verhindert und bis zur Behebung stillgesetzt – Während des Hub ist ein eingreifen in den Arbeits/Werkzeugraum durch Schutzeinrichtungen wirksam zu verhindern – Während sich Personen im Arbeits/Werkzeugraum aufhalten wir ein Hub durch Schutzeinrichtungen wirksam verhindert – Abstände von Zweihandschaltung und beweglichen Teilen muss eingehalten werden – Nachlaufweg des Stössel<30° –
2.Regelmäßige wiederkehrende Prüfung von Pressen sind im Abstand von 1/2 – 1 Jahr zu empfehlen.Die BG Vorschriften VBG7n5.1&5.2 fordern eine jährliche Überprüfung durch hierfür befähigte Person.Es ist in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Begriff einer UVV Pressenprüfung zu hören.Seit 2004 ist dieser Begriff jedoch nicht mehr aktuell.In der TRBS 1203 sind die Bedingungen für Prüfer von Pressen definiert.
3.Die BetrSichV und die BG Vorschriften schreiben also eine jährlich Überprüfung durch befähigte Personen vor.Als Betreiber von Maschinen/Anlagen von denen eine potentielle Gefährdung für Mitarbeiter ausgeht bin ich zur jährlichen Prüfung verpflichtet.Bei einem Unfall mit gesundheitlichen Beeinträchtigung von Mitarbeiter an einer ungeprüften Maschine fällt das unter das Strafrecht und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
4.Das Amt für Arbeitsschutz und die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland für die Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich.Die Arbeitsschutzbehörden stellen sicher das es zu keiner Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz kommt.
5.Als befähigte Person bin ich für die Prüfung sämtlicher Sicherheitseinrichtungen zuständig und unterliege dabei keinerlei Weisungsbefugniss von Vorgesetzten.Stellt der Prüfer einen Schaden der Sicherheits und/oder Schutzeinrichtungen fest ist die Anlage still zu setzen bis sich die Maschine wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.Der Prüfer dokumentiert seine Tätigkeiten und ggfs. die festgestellten Verstöße und übergibt diese dem Betreiber der Anlagen.Der Betreiber der Anlagen hat für eine sofortige Abstellung von Mängeln die die Arbeitssicherheit der Maschine betreffen zu sorgen.
Thema Pressenprüfung bei mechanischen Umformmaschinen
🛡️ 1. Gesetzliche Grundlagen & Prüfpflichten
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Mechanische Pressen zählen zu den gefährlichen Maschinen – daher sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, BetrSichV, DIN EN 692/693, TRBS 1203)
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Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass der Hub nur bei menschensicheren Bedingungen ausgelöst wird, insbesondere bei Einlegen von Werkstücken per Hand
📅 2. Prüffristen & Befähigte Personen
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Empfohlen sind Prüfintervalle im Abstand von ½ bis 1 Jahr – laut VBG7n5 plus TRBS 1203 durch eine befähigte Person
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §5) verlangt, dass nur qualifiziertes Personal die Prüfungen durchführt.
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Verstöße gegen die Prüfpflicht können rechtliche Folgen haben – z. B. Freiheitsstrafen bei Unfällen an ungeprüften Maschinen
🛠️ 3. Prüfinhalt & Schutzeinrichtungen
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Zu prüfen sind u. a.:
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Funktion und Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen (Zweihandschaltung, Lichtvorhänge, Schutzzäune)
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Nachlaufwinkel des Stößels (< 30° empfohlen)
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Sicherheit bei Störung oder Manipulation der Einrichtungen – diese müssen den Hub verhindern
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Schutzeinrichtungen dürfen niemals abgeschaltet oder übergangen werden, Zugang zum Gefahrenbereich muss sicher verhindert sein
📓 4. Dokumentation
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Prüfungen müssen dokumentiert werden – durch Prüfberichte oder digitale Aufzeichnungen, mit Datum und Unterschrift (haufe.de).
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Bei festgestellten Mängeln ist die Maschine sofort außer Betrieb zu setzen bis zur Behebung, danach erfolgt eine Nachprüfung
👨🔧 5. Rolle der „Befähigten Person“
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Die befähigte Person handelt unabhängig, ohne Weisungsbindung, und bewertet alle sicherheitsrelevanten Aspekte .
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Sie ist zuständig für Prüfung, Dokumentation und Übergabe von Mängeln an den Betreiber, der dann Maßnahmen ergreift .
🔎 6. Erweiterte DGUV/Haufe-Empfehlungen
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Die DGUV Information 209‑030 (Stand Januar 2023) konkretisiert:
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Anforderungen an befähigte Prüfer
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Prüfmethoden, insbesondere für ältere Pressen ohne CE-Kennzeichnung
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Anforderungen an Beschriftungen (Typenschild, Sicherheitsabstände etc.) (haufe.de, haufe.de, de.wikipedia.org)
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⚠️ 7. Häufige Fehler bei Prüfungen
Aus der Erfahrungspraxis kommen oft folgende Fehler:
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Unzureichende Ausbildung der Prüfer
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Lückenhafte Dokumentation
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Vernachlässigung regelmäßiger Prüfintervalle
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Missachtung von Herstellervorgaben
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Überstürztes Prüfverhalten unter Zeitdruck (sicherheitspruefungen.partners)
✔️ 8. Technische Maßnahmen & Digitalisierung
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Moderne Maßnahmen umfassen:
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Fernüberwachung mittels SPS/Siemens S7 zur Erfassung kritischer Daten (z. B. Schaltzustände, Erwartungen) (sicherheitspruefungen.partners, pressenzentrum.de)
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Automatisierung reduziert manuelle Eingriffe und erhöht die Sicherheit (pressenzentrum.de).
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🧩 Fazit
Die Pressenprüfung ist seit 2004 eine gesetzliche Pflicht – erforderliche Intervalle, Prüfungen und Dokumentationen sind klar geregelt. Befähigte Personen müssen unabhängig agieren, Schutzeinrichtungen wirksam prüfen, und Fehler oder Mängel sofort ahnden. Moderne digitale Ansätze steigern Sicherheit und Transparenz. Die DGUV 209‑030 bietet dafür aktuelle Leitlinien – besonders hilfreich bei älteren Geräten.
Checkliste für die Prüfung mechanischer Pressen, basierend auf den Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 1203, DIN EN ISO 16092 und der DGUV Information 209-030:
✅ Checkliste für die wiederkehrende Prüfung mechanischer Pressen
🗂 Allgemeine Angaben (Dokumentation)
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Maschinenhersteller und Typ
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Seriennummer, Baujahr
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Letzte Prüfung (Datum, Prüfer)
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Betriebsstunden seit letzter Prüfung
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Wartungsnachweise vorhanden?
🔧 1. Mechanische Überprüfung
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Sichtkontrolle auf Risse, Verformungen am Gestell/Stößel
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Spiel in der Führung (Führungsspiel prüfen)
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Zustand der Exzenter, Kurbel, Pleuel
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Zustand der Verbindungs- und Befestigungselemente (Schrauben, Muttern, Bolzen)
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Lagerspiel der Antriebselemente
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Funktion der Aufrichtsicherung (bei Kniehebelpressen)
🛠 2. Bremse-Kupplung-Kombination
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Bremswinkelmessung (i. d. R. < 20–30°)
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Bremszeit und Wiederanlaufverhalten dokumentiert
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Verschleißzustand der Reibbeläge (Glasurbildung? Riefen?)
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Federkraft überprüft (Belagnachstellung)
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Luftversorgung ausreichend und druckstabil?
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Sicherheitsventil (PSV) vorhanden und funktionsfähig?
⚙️ 3. Antrieb & Steuerung
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Hauptantrieb (Motor, Riemen, Getriebe) auf Geräusche und Wärmeentwicklung prüfen
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Steuerungslogik überprüft (Zustandsdiagramm)
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Not-Aus funktioniert (inkl. Auslaufverhalten)
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Schaltorgane (Fußschalter, Zwei-Hand, Lichtschranken) korrekt angebunden und funktional
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Positionsüberwachung (z. B. OT/UT-Endschalter) überprüft
🔒 4. Schutzeinrichtungen
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Zwei-Hand-Schaltung (DIN EN ISO 13851) funktionsfähig?
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Lichtvorhang (DIN EN 61496) korrekt positioniert, keine Blockierung?
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Schutzgitter und Trittmatten intakt, fest verschraubt?
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Manipulationsschutz wirksam?
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Not-Halt-Schaltungen wirksam und rückstellbar?
📐 5. Geometrische Prüfung (optional)
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Genauigkeit der Stößelführung (z. B. Parallelität zum Tisch)
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Durchbiegung des Gestells unter Last gemessen?
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Wiederholgenauigkeit des Stößel-Hubs?
🧪 6. Funktionsprüfung im Betrieb
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Testlauf im Einzelhub- und Dauerhubbetrieb
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Verhalten bei plötzlichem Lastabfall
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Schaltwinkel / Totpunktsteuerung geprüft
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Geräusche, Vibrationen, Schmierverhalten
📄 7. Dokumentation & Nachweise
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Prüfprotokoll ausgefüllt und unterschrieben
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Mängel dokumentiert, Maßnahmen geplant?
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Betriebsanleitung aktuell und verfügbar?
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CE-Kennzeichnung und Typenschild vorhanden?
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Prüfer ist „befähigte Person“ nach TRBS 1203?
🧩 Ergänzende Prüfverfahren
| Prüfpunkt | Methode |
|---|---|
| Bremsweg/-winkel | Sensor am Stößel oder Schwungrad, Winkelgeber |
| Führungsspiel | Messuhr mit Magnetfuß am Tisch/Stößel |
| Lichtvorhang-Test | Unterbrechungstest mit Holz-/Kunststoffstab |
| Reibbelagprüfung | Sichtkontrolle, ggf. Temperaturmessung |
| Federkraftprüfung (Bremse) | Dynamometer oder Hebelwaage |
| Nachlaufmessung | Zeitmessgerät oder elektronischer Nachlaufzähler |
| Schaltprüfung Zwei-Hand | Gleichzeitigkeit und Mindesthaltezeit messen |
